Mögliche Anlässe für eine Immobilienbewertung bzw. ein Wertgutachten sind:
Vermögensübersicht / Vermögensaufstellung
Beleihung einer Immobilie: Bestimmung der Darlehenshöhe
Grundstücksgeschäfte: häufig werden Gutachten als Grundlage für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen herangezogen
Vermögensauseinandersetzungen:
- im Erbfall: wenn sich die Miterben einer Erbengemeinschaft nicht über den Wert einer Immobilie und die Auszahlung an die Miterben einigen können
- bei Ehescheidungen: für den Zugewinnausgleich muss der Verkehrswert eines Grundstücks im Anfangs- und im Endvermögen ermittelt werden
Steuerliche Zwecke, bei z.B.:
- Festsetzungen von Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Übernahme von Firmenvermögen in Privatvermögen
- steuerliche Abschreibungen (Aufteilung des Kaufpreises in Gebäude- und Bodenwert)
Zwangsversteigerungen: Festsetzung des Verkehrswertes
Die Ermittlung der Wertminderung eines Grundstücks durch die Eintragung von Lasten und Beschränkungen in Abteilung II des Grundbuchs oder im Baulastenverzeichnis, wie z.B.:
- Wohnungsrechte
- Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
- Nießbrauch
- Überbaurenten
- Baulasten aller Art
Mietflächenermittlung
- Flächenermittlung für gewerblich genutzte / vermietete Gebäude (gif-MF/G)
- Flächenermittlung für Wohnraum (WoFIV & gif-MF/W)
- Flächenermittlung nach DIN 277
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